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   VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182   

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https://dejure.org/2017,52196
VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182 (https://dejure.org/2017,52196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2017 - 16b D 15.1182 (https://dejure.org/2017,52196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2017 - 16b D 15.1182 (https://dejure.org/2017,52196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDG § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 S. 2, § 13 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2 S. 1; StGB § 20, § 21, § 132; AWV a.F. § 9 Abs. 1 S. 1
    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung wegen schwerer Persönlichkeitsstörung aufgrund spezifischen Abhängigkeitverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung wegen schwerer Persönlichkeitsstörung aufgrund spezifischen Abhängigkeitverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht; Zollbeamter; Vorsätzlicher Verstoß; Amtsanmaßung; Arbeitszeitbetrug; Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Zurückstufung um zwei Stufen; Abhängigkeitsverhältnis; Persönlichkeitsstörung; verminderte Steuerungsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst aufgrund mehrfacher Amtsanmaßung sowie Arbeitszeitbetrug; Erheblich verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Vorliegens einer Persönlichkeitsstörung mit vermeidend-selbstunsicheren und dependenten Zügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Der Beklagte hat durch den unter 2. festgestellten Sachverhalt vorsätzlich und schuldhaft gegen die ihm obliegenden Dienstpflichten verstoßen und dadurch ein einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen i.S.d. § 77 Abs. 1 Satz 1 BBG a.F. begangen, da sowohl die Bearbeitung der Ausfuhranmeldungen der Firma P ... als auch die Buchungen zugunsten seiner ehemaligen Kollegin A in sein Amt als Zollbeamter eingebunden waren (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 11).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss deshalb in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten sowie der Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und nach den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach der Form und dem Gewicht des Verschuldens und nach den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte wie insbesondere dem eingetretenen Schaden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 17, 19).

    Weist ein Dienstvergehen indessen - wie hier aufgrund des gleichzeitig verwirklichten Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 1 AWV a.F. - hinreichenden Bezug zum Amt des betreffenden Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen auch bei mittelschweren Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 18).

    Ergibt die vorzunehmende Gesamtabwägung, dass aufgrund des Fehlverhaltens des Beamten ein endgültiger Vertrauensverlust in die ordnungsgemäße Diensterfüllung eingetreten ist, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Dabei kann auch das Vorliegen einer krankhaften Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit unterhalb der Schwelle einer seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB für die Gesamtwürdigung von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 - juris Rn. 13).

    In diesem Fall kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht ausgesprochen werden (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 - juris Rn. 14).

    Hierzu bedarf es i.d.R. besonderer ärztlicher Sachkunde (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93

    Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Da kein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht, geht das Gesetz bei der gebotenen Degradierung grundsätzlich davon aus, dass der Beamte den durch die Disziplinarmaßnahme erlangten Status auch endgültig beibehält (vgl. BVerwG, U.v. 9.11.1994 - 1 D 57.93 - juris Rn. 22).

    Er liegt in seinem persönlichen Verantwortungsbereich und ist seinem schuldhaften und pflichtwidrigen Verhalten zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 9.11.1994 - 1 D 57.93 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1479

    Verstöße gegen die Bestimmungen über die gleitende Arbeitszeit; Vorspiegelung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    3.2 Der Beklagte hat durch die unzutreffende Buchung von Frau A als anwesend vorsätzlich gegen die Wahrheitspflicht sowie gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG a.F., § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG n.F.) und zur Befolgung dienstlicher Weisungen und allgemeiner Richtlinien in Form der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit vom 12. Oktober 2005 (§ 55 Satz 2 BBG a.F., § 62 Abs. 1 Satz 2 BBG n.F.) verstoßen (vgl. BayVGH, U.v. 25.3.2009 - 16a D 07.1479 - juris Rn. 95).

    Hinzu kommt, dass der Beklagte daneben mit seiner Beihilfe zum Arbeitszeitbetrug durch Frau A aus eigennützigen Gründen einen weiteren schweren Vertrauensbruch mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht begangen hat (vgl. BayVGH, U.v. 25.3.2009 - 16a D 07.1479 - juris Rn. 89).

  • BVerwG, 23.08.1979 - 1 D 64.78
    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    3.1 Der Beklagte hat durch die Bearbeitung der von der Firma P ... vorgelegten Ausfuhranmeldungen, obwohl die betreffenden Waren nicht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 AWV a.F. gestellt wurden, vorsätzlich gegen die Pflicht, die Gesetze zu beachten, sowie gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG a.F., § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG n.F.) und zur Befolgung dienstlicher Weisungen und allgemeiner Richtlinien in Form zollrechtlicher Dienstvorschriften (§ 55 Satz 2 BBG a.F., § 62 Abs. 1 Satz 2 BBG n.F.) verstoßen (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1979 - 1 D 64.78 - juris Rn. 36).

    Ausfuhrverboten oder -beschränkungen über die Grenze verbracht werden, i.d.R. als indiziert angesehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1979 - 1 D 64.78 - juris Rn. 37; U.v. 24.11.1998 - 1 D 16.97 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Dagegen kommt bei einem - wie vorliegend - innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung betroffen ist, dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine indizielle oder präjudizielle Bedeutung zu (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Auch dürfen nur Handlungen zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden, die dem Beamten in der Klage als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.10.2011 - 2 B 69.10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit i.S.v. § 21 StGB maßgeblich von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2008 - 2 B 48.08 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 2 B 40.16

    Rückgriff auf ein im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholtes

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Das im Disziplinarverfahren eingeholte Gutachten kann auch im Gerichtsverfahren verwertet werden (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 2 B 40.16 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.1777

    Zurückstufung in das Eingangsamt wegen Beihilfebetrug und Urkundenfälschung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
    Dies hat zur Folge, dass vorliegend die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.1777 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97

    Verstoß eines Zollbeamten gegen seine dienstliche Kernpflichten - Ausprägungen

  • BVerwG, 23.07.1998 - 1 DB 15.98
  • VG Ansbach, 06.11.2019 - AN 13b D 18.00529

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen nachhaltigen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Für die Steuerungsfähigkeit komme es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Beamte den Anreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, juris Rn. 45).

    § 21 StGB maßgeblich von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (BVerwG, B.v. 19.2.2018 - 2 B 51.17 -, juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, Rn. 48).

    Denn nach gefestigter obergerichtlichen Rechtsprechung kann im Falle einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit die disziplinarische Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (BVerwG, B.v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 -, juris Rn. 14; B.v. 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, juris Rn. 44).

    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Beamte den Anreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 2 C 83.08 -, juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, juris Rn. 45).

    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB maßgeblich von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (BVerwG, B.v. 19.2.2018 - 2 B 51.17 -, juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, Rn. 48).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in

    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 1 D 1.04 -, NVwZ-RR 2006, 47 ; OVG NRW, Urteil vom 11.12.2019 - 3d A 3607/18.BDG -, juris Rn. 83; BayVGH, Urteil vom 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, juris Rn. 34).
  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Setzt sich das Dienstvergehen - wie hier - aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2019 - 3d A 3607/18.BDG -, juris Rn. 83; Bayerischer VGH, Urteil vom 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, juris Rn. 34).
  • VG Regensburg, 05.08.2019 - RO 10A DK 18.1743

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller Nötigung einer

    Von einer an sich verwirkten Höchstmaßnahme ist ausnahmsweise zugunsten einer milderen Disziplinarmaßnahme abzusehen, wenn ein anerkannter Milderungsgrund von einem solchen Gewicht vorliegt, der geeignet ist, das schwere Dienstvergehen des Beklagten als weniger gravierend erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH vom 22.11.2017 Az. 16b D 15.1182).
  • VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der

    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die disziplinarische Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (BVerwG, B.v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 -, juris Rn. 14; B.v. 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, juris Rn. 44).
  • VG Regensburg, 09.07.2018 - RO 10 DK 17.542

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Untreue zu Lasten des Dienstherrn

    Von einer an sich verwirkten Höchstmaßnahme ist ausnahmsweise zugunsten einer milderen Disziplinarmaßnahme abzusehen, wenn ein anerkannter Milderungsgrund von einem solchen Gewicht vorliegt, der geeignet ist, das schwere Dienstvergehen des Beklagten als weniger gravierend erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH vom 22.11.2017 Az. 16b D 15.1182).
  • VG Regensburg, 29.06.2020 - RO 10A DK 19.2

    Aberkennung des Ruhegehalts bei Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue

    Von einer an sich verwirkten Höchstmaßnahme ist ausnahmsweise zugunsten einer milderen Disziplinarmaßnahme abzusehen, wenn ein anerkannter Milderungsgrund von einem solchen Gewicht vorliegt, der geeignet ist, das schwere Dienstvergehen des Beklagten als weniger gravierend erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH vom 22.11.2017 Az. 16b D 15.1182).
  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 10A DK 17.1923

    Kürzung des monatlichen Ruhegehalts wegen innerdienstlichen Betrugs zulasten des

    Von einer an sich verwirkten Höchstmaßnahme ist ausnahmsweise zugunsten einer milderen Disziplinarmaßnahme abzusehen, wenn ein anerkannter Milderungsgrund von einem solchen Gewicht vorliegt, der geeignet ist, das schwere Dienstvergehen des Beklagten als weniger gravierend erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH vom 22.11.2017 Az. 16b D 15.1182).
  • VG München, 22.07.2020 - M 19L DK 19.3685

    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

    Deshalb hängt im Disziplinarrecht die Bedeutung der Erheblichkeit i.S.v. § 21 StGB maßgeblich von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 - juris Rn.55).
  • VG München, 17.12.2018 - M 19B DK 17.196

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Belästigung

    Wäre dies der Fall, so wäre dieser Umstand bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens mit dem ihm zukommenden erheblichen Gewicht heranzuziehen und könnte die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht ausgesprochen werden (BVerwG, B. v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 - juris Rn. 44).
  • VG Wiesbaden, 02.03.2023 - 28 K 1287/20
  • VG München, 25.09.2019 - M 19L DK 18.6098

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

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